Cannabis-Protokoll
kostenloses Informations- und Notfallpaket
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde der bisherige Leistungsanspruch in § 31 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuches – SGB V geändert. Seit dem 30. Juli 2026 gehören medizinische Cannabisblüten nicht mehr zum regulären Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz wurde am 29. Juli 2026 verkündet und trat hinsichtlich dieser Regelung am folgenden Tag in Kraft.
Der bisherige Anspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V umfasste bei schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen auch Cannabis in Form getrockneter Blüten. Durch die Gesetzesänderung wurden die Blüten aus diesem Anspruch gestrichen. Weiterhin grundsätzlich erstattungsfähig bleiben standardisierte Cannabisextrakte, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
Die Änderung betrifft auch Patienten, deren Cannabisblütentherapie bereits seit längerer Zeit ärztlich verordnet, von der Krankenkasse genehmigt und erfolgreich durchgeführt wurde. Für Betroffene können dadurch kurzfristig Therapieumstellungen, erhebliche finanzielle Belastungen oder Versorgungslücken entstehen.
Aus diesem Grund stellen wir das Cannabis-Protokoll kostenlos als PDF und als bearbeitbare Word-Datei zur Verfügung. Das Informationspaket enthält eine übersichtliche Reihenfolge möglicher Schritte, Musteranschreiben für Ärzte und Krankenkassen, Hinweise zu Widerspruch und sozialgerichtlichem Eilrechtsschutz sowie eine Vorlage zur Dokumentation von Symptomen, gesundheitlichen Veränderungen und entstandenen Schäden.
Die Word-Datei kann an den persönlichen Einzelfall angepasst werden. Die PDF-Version eignet sich zum Lesen, Speichern und Weitergeben.
Wichtiger Hinweis!
Dieses Informationspaket dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Es stellt keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und keine auf den individuellen Einzelfall zugeschnittene Handlungsempfehlung dar.
Die enthaltenen Musterbriefe, Formulierungshilfen und Verfahrenshinweise sind allgemeine Beispiele. Sie müssen vor ihrer Verwendung sorgfältig geprüft und an die persönliche medizinische, rechtliche und versicherungsrechtliche Situation angepasst werden. Jeder Krankheitsverlauf und jede Entscheidung einer Krankenkasse kann unterschiedlich zu beurteilen sein.
Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Aktualität der Inhalte übernommen werden. Gesetze, Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und medizinische Empfehlungen können sich ändern.
Medikamente sollten nicht ohne ärztliche Rücksprache reduziert, abgesetzt oder in ihrer Dosierung verändert werden. Veränderungen der Therapie und gesundheitliche Verschlechterungen sollten unverzüglich mit dem behandelnden Arzt oder dem zuständigen Palliativteam besprochen und möglichst ärztlich dokumentiert werden.
Ob und welche rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, sollte gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt, einem Sozialverband wie VdK oder SoVD oder einer anerkannten Patientenberatungsstelle abgestimmt werden.
Die Nutzung dieses Informationspakets und der enthaltenen Vorlagen erfolgt in eigener Verantwortung. Bei einer akuten oder lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands ist unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.


